… kann der Berufsdermatologe und die gesetzliche Unfallversicherung helfen.
In der Altersklasse bis 25 Jahren ist das berufsbedingte Handekzem die häufigste Ursache für die Entwicklung einer Berufsunfähigkeit mit all seinen weitreichenden, auch finanziellen Folgen. Nicht wenige junge Menschen müssen daher kurz nach Beendigung ihrer Ausbildung den Beruf aus gesundheitlichen Gründen wechseln. Um dieses zu verhindern, wurde, als wirksame präventive Maßnahme, das sogenannte Hautarztverfahren eingeführt.
In diesem Verfahren erhalten Versicherte weitreichende diagnostische und therapeutische Leistungen der Berufsgenossenschaft, um die Entwicklung einer Berufskrankheit und damit einer Berufsunfähigkeit zu verhindern.
Wir empfehlen daher allen Berufstätigen in Berufen mit erhöhter Hautbelastung schon bei beginnenden Handekzemen sich von einem Dermatologen beraten zu lassen, um durch frühzeitige Untersuchungen und Behandlungen einer chronischen Entwicklung vorzubeugen.
Mit Hilfe geeigneter Allergietests kann eine allgemeine Allergieneigung, aber auch eine spezifische Sensibilisierung gegenüber beruflichen Kontaktstoffen nachgewiesen werden. In Einzelfällen können allergologische Blutuntersuchungen bei schwierigen Fragestellungen weiterhelfen.
Ist das Allergen bekannt, kann allein durch die Meidung dieses schädlichen Kontaktstoffes das beruflich bedingte Handekzem nachhaltig gebessert werden. Ergänzend erfolgen antiekzematöse und keratolytische Salbenbehandlungen, gegebenfalls kombiniert mit verschiedenen Einschleuseverfahren z.B. der Laserporation, aber auch anderen physikalischen Verfahren, wie der UV-Photo-Therapie, UV-A-Photo-Chemo-Therapie und der Iontophorese.
Behandlungsstandorte
Leistungen zu diesem Thema können wir Ihnen an folgenden Standorten anbieten